Jedes Jahr eine Prämie

THG-Quote

Gemeinsam treiben wir die E-Mobilität voran: Während Sie mit Ihrem E-Auto Ihren Beitrag zur Verkehrswende leisten, bündeln wir gemeinsam mit unseren AllgäuStrom Partnern Ihre THG-Quoten von E-Autos.


Extra-Prämie mit dem E-Auto verdienen

Seit Januar 2022 gibt es einen Bonus für E-Mobilisten.

Sie schützen das Klima und bekommen auch noch eine Prämie – jedes Jahr. Warum? Das Zauberwort heißt „THG-Quote“. Die Bundes­regierung belohnt Fahrer von E-Autos, weil sie kein Treibhausgas (THG) ausstoßen. Mineralöl­unternehmen und andere Quoten­verpflichtete müssen den Bonus finanzieren, weil sie CO₂ verursachen.

Wir übernehmen die Abwicklung, damit Sie die Prämie erhalten.

In drei Schritten zur Prämie.
So einfach geht’s:


  • Fahrzeugschein Ihres E-Autos bereit halten.
    Es sind nur reine E-Autos THG-Quoten berechtigt, Plug-in-Hybride nicht.
  • QR-Code scannen oder online anmelden
    Für die Registrierung benötigen wir ein Foto von Ihrem Fahrzeugschein, dieser Prozess funktioniert am besten über das Smartphone. Das Foto kann alternativ auch an einem PC / ein Tablet gesendet und der THG-Quoten-Service am Desktop genutzt werden allgaeustrom.thg-quoten.de
  • Prämie für die THG-Quote erhalten
    Unser Kooperationspartner THG Quoten GmbH registriert Ihr E-Auto beim Umweltbundesamt (UBA). Dieser Prozess dauert einige Wochen. Nach der erfolgreichen Bescheinigung der THG-Quote durch das UBA bekommen Sie die Prämie überwiesen. Sie müssen nichts weiter tun.
So einfach beantragen Sie die diesjährige THG-Quote, wenn Sie bereits im Vorjahr über uns gehandelt haben:
  1. Im THG-Kundenportal registrieren:
    allgaeustrom.thg-quoten.de/portal/auth/login
  2. Quotenjahr auswählen und AGBs akzeptieren
  3. Prämie für die THG-Quote erhalten.

 Das THG-Kundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, den Status Ihrer THG-Quote jederzeit einzusehen.

Unser Kooperationspartner - Ihr Vertragsparnter:

 


Bei Rückfragen zum Thema THG-Fahrzeugscheinhandel melden Sie sich gerne:
E-Mail an THG Support

QR-Code scannen:

Die Abwicklung läuft über unseren AllgäuStrom Partner AÜW


Ihre Vorteile im
Überblick.

Treibhausgas
einsparen


Ihr E-Auto spart Treibhausgas (THG) ein. Das ist gut für die Umwelt und wird jetzt mit der THG-Quote belohnt.

Ganzheitliche
Betreuung


AllgäuStrom (diensleistend AÜW) übernimmt nach Ihrer Registrierung alles Weitere für Sie. Das bedeutet: Wir lassen die THG-Quote beim Umweltbundesamt anerkennen und bekommen durch unsere Marktposition und das Bündeln mehrerer THG-Quoten gute Konditionen beim Verkauf an Mineralölunternehmen.

Prämie
sichern


Für jedes registrierte E-Auto wird eine Prämie ausbezahlt, weil dadurch das Klima geschützt wird.
Es sind nur reine E-Autos berechtigt, Plug-in-Hybride sind nicht berechtigt.
Sie können Ihr Firmenfahrzeug registrieren. Die Voraussetzung ist, dass Sie Halter des E-Autos sind und Sie den Fahrzeugschein vorliegen haben.
Auch geleaste Fahrzeuge können für die THG-Quote registriert werden. Die Voraussetzung für die Registrierung ist, dass Sie Halter des Fahrzeugs sind und den Fahrzeugschein besitzen.
Sie können bis zu 10 Fahrzeuge registrieren.
Die THG-Quote kann nur einmal pro Jahr gehandelt werden. Wenn diese schon gehandelt wurde, kann der neue Halter das nicht mehr tun.
Sie können die THG-Quote handeln, sobald Sie als Halter eingetragen sind und die THG-Quote für das Kalenderjahr noch nicht gehandelt wurde.
Sie brauchen keine eigene Ladeinfrastruktur. Die Voraussetzung ist, dass Sie Ihe Fahrzeug zuhause laden können. Den Verbrauch müssen Sie nicht dokumentieren, es reicht wenn das Fahrzeug auf Sie angemeldet ist.
Durch das Fahren eines vollelektrischen Autos werden aktiv Treibhausgase eingespart, weshalb diese THG-Quoten-berechtigt sind. Da die genau geladene Menge (kWh) jedoch nicht für jedes E-Auto verlässlich dokumentiert wird, erhalten alle Fahrzeuge einen Pauschalpreis. Dabei wird auch nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen unterschieden.
Nach erfolgreicher Zertifizierung Ihrer THG-Quote beim Umweltbundesamt erhalten Sie Ihr Geld ca. 4 - 8 Wochen nach der Registrierung.
Die Vergütung wird für ein Kalenderjahr ausgezahlt.
Die THG-Quote muss jedes Jahr neu gehandelt werden. Wir werden Sie zu Beginn eines neuen Jahres erneut um Ihr Einverständnis für den THG-Quotenhandel bitten. Nach Ihrer Einwilligung kümmern wir uns um die Umsetzung.
Die THG-Prämie zählt zu den sonstigen Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG, für die es einen jährlichen Freibetrag gibt. Wir dürfen Sie allerdings nicht in steuerlichen Angelegenheiten beraten. Wenden Sie sich hierzu bitte an ein Steuerbüro.
Können wir Ihnen weiterhelfen?
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.
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