Jedes Jahr eine Prämie
THG-Quote
Gemeinsam treiben wir die E-Mobilität voran: Während Sie mit Ihrem E-Auto Ihren Beitrag zur Verkehrswende leisten, bündeln wir gemeinsam mit unseren AllgäuStrom Partnern Ihre THG-Quoten von E-Autos.
Extra-Prämie mit dem E-Auto verdienen
Seit Januar 2022 gibt es einen Bonus für E-Mobilisten.
Sie schützen das Klima und bekommen auch noch eine Prämie – jedes Jahr. Warum? Das Zauberwort heißt „THG-Quote“. Die Bundesregierung belohnt Fahrer von E-Autos, weil sie kein Treibhausgas (THG) ausstoßen. Mineralölunternehmen und andere Quotenverpflichtete müssen den Bonus finanzieren, weil sie CO₂ verursachen.
Wir übernehmen die Abwicklung, damit Sie die Prämie erhalten.
Seit Januar 2022 gibt es einen Bonus für E-Mobilisten.
Sie schützen das Klima und bekommen auch noch eine Prämie – jedes Jahr. Warum? Das Zauberwort heißt „THG-Quote“. Die Bundesregierung belohnt Fahrer von E-Autos, weil sie kein Treibhausgas (THG) ausstoßen. Mineralölunternehmen und andere Quotenverpflichtete müssen den Bonus finanzieren, weil sie CO₂ verursachen.
Wir übernehmen die Abwicklung, damit Sie die Prämie erhalten.
In drei Schritten zur Prämie.
So einfach geht’s:
- Fahrzeugschein Ihres E-Autos bereit halten.
Es sind nur reine E-Autos THG-Quoten berechtigt, Plug-in-Hybride nicht. - QR-Code scannen oder online anmelden
Für die Registrierung benötigen wir ein Foto von Ihrem Fahrzeugschein. Daher funktioniert dieser Prozess nur über das Smartphone. - Prämie erhalten
Wir registrieren Ihr E-Auto beim Umweltbundesamt (UBA). Dieser Prozess dauert etwa drei Wochen. Nach der erfolgreichen Bescheinigung der THG-Quote durch das UBA überweisen wir Ihnen die Prämie. - Bitte beachten Sie: Der Handel der THG-Quote für dieses Jahr 2023 ist nur noch bis zum 31.10.2023 möglich!
Ihre Vorteile im
Überblick.
Überblick.
Treibhausgas
einsparen
Ihr E-Auto spart Treibhausgas (THG) ein. Das ist gut für die Umwelt und wird jetzt mit der THG-Quote belohnt.
Ganzheitliche
Betreuung
AllgäuStrom (diensleistend AÜW) übernimmt nach Ihrer Registrierung alles Weitere für Sie. Das bedeutet: Wir lassen die THG-Quote beim Umweltbundesamt anerkennen und bekommen durch unsere Marktposition und das Bündeln mehrerer THG-Quoten gute Konditionen beim Verkauf an Mineralölunternehmen.
125 Euro
sichern
Für jedes registrierte E-Auto wird eine Prämie ausbezahlt, weil dadurch das Klima geschützt wird.
Es sind nur reine E-Autos berechtigt, Plug-in-Hybride sind nicht berechtigt.
Sie können Ihr Firmenfahrzeug registrieren. Die Voraussetzung ist, dass Sie Halter des E-Autos sind und Sie den Fahrzeugschein vorliegen haben.
Auch geleaste Fahrzeuge können für die THG-Quote registriert werden. Die Voraussetzung für die Registrierung ist, dass Sie Halter des Fahrzeugs sind und den Fahrzeugschein besitzen.
Auch für einen Fuhrpark kann die THG-Quote gehandelt werden. Wir planen derzeit noch für das Jahr 2023 eine Lösung anzubieten – kommen Sie auf uns zu, wir beraten Sie gerne.
Sie können alle Fahrzeuge anmelden, bei welchen Sie als Halter eingetragen sind.
Die THG-Quote kann nur einmal pro Jahr gehandelt werden. Wenn diese schon gehandelt wurde, kann der neue Halter das nicht mehr tun.
Sie können die THG-Quote handeln, sobald Sie als Halter eingetragen sind und die THG-Quote für das Kalenderjahr noch nicht gehandelt wurde.
Nur der Halter des Fahrzeugs ist THG-Quoten-berechtigt.
Sie brauchen keine eigene Ladeinfrastruktur. Die Voraussetzung ist, dass Sie Ihe Fahrzeug zuhause laden können. Den Verbrauch müssen Sie nicht dokumentieren, es reicht wenn das Fahrzeug auf Sie angemeldet ist.
Durch das Fahren eines vollelektrischen Autos werden aktiv Treibhausgase eingespart, weshalb diese THG-Quoten-berechtigt sind. Da die genau geladene Menge (kWh) jedoch nicht für jedes E-Auto verlässlich dokumentiert wird, erhalten alle Fahrzeuge einen Pauschalpreis. Dabei wird auch nicht zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen unterschieden.
In der Regel erhalten Sie Ihre Vergütung innerhalb von vier Wochen.
Die Vergütung wird für ein Kalenderjahr ausgezahlt.
Die THG-Quote muss jedes Jahr neu gehandelt werden. Wir werden Sie zu Beginn eines neuen Jahres erneut um Ihr Einverständnis für den THG-Quotenhandel bitten. Nach Ihrer Einwilligung kümmern wir uns um die Umsetzung.
Der Bonus gilt als „sonstige Einkünfte“, welche beim Überschreiten der Freigrenze von 256 Euro versteuert werden müssen.
Können wir Ihnen weiterhelfen?
Wir freuen uns über Ihre Anfrage.