Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung

Im Netzgebiet der Weißachtal-Kraftwerke eG werden die Hochlastzeitfenster nach dem einheitlichen Berechnungsverfahren der Bundesnetzagentur (Beschluss BK4-13-739) für jede Netz- und Umspannebene gesondert berechnet. Als Basis zur Ermittlung der Hochlastzeitfenster werden die Daten für die Zeit vom 01.09. bis zum 31.12. des Vorjahres sowie die für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.08. des Kalenderjahres herangezogen, das dem Genehmigungszeitraum vorausgeht. Informationen zu den Hochlastzeitfenstern finden Sie hier: