Entgelte Jahresmehr-/-mindermengen

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen gemäß § 13 der Stromnetzzugangsverordnung geschieht auf Basis monatlicher Marktpreise. Sie erfolgt ab dem 01.04.2016 gemäß der Vorgaben der Bundesnetzagentur. Abgerechnete Entgelte verstehen sich als reine Energiepreise zuzüglich aktuell gültiger gesetzlicher Abgaben und Steuern.